Heimordnung Unteroffizierheimgesellschaft Sigmaringen e.V.
Sehr verehrte Gäste!
Die Vorstandschaft begrüßt Sie recht herzlich in den Räumen der UHG-SIGMARINGEN e.V. und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Wir möchten Sie jedoch auf folgende Punkte hinweisen:
1. Benutzungsrecht
(1) Das Unteroffizierheim dient der dienstlichen und außer-dienstlichen
Kameradschafts- und Kontaktpflege, in die Familienangehörige und Gäste der Heimberechtigten einbezogen werden.
(2) Heimberechtigte sind:
a) alle Mitglieder der UHG,
b) alle Unteroffiziere, einschl. UA mit bestandener Laufbahnprüfung nach § 12 SLV
c) den Unteroffizieren gleichgestellte Beamte, Angestellte und Arbeiter,
d) die Familienangehörigen der unter a), b) und c) genannten Personen.
e) Unteroffiziere bzw. Laufbahngleiche Angehörige verbündeter Streitkräfte.
(3) Gäste
a) Den Heimberechtigten ist gestattet, Gäste mitzubringen.
b) Grundsätzlich keinen Zutritt in der UHG haben Offiziere und Mannschaftsdienstgrade. (ZDv 60/2)Ausnahmen in begründeten Einzelfällen auf Antrag nur durch ein anwesendes Vorstandsmitglied. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, entscheidet der Schichtführer. Die Vorstandschaft behält sich eine weitergehende Regelung vor.
(4) Veranstaltungen
a) Bei Veranstaltungen der UHG behält sich die Vorstandschaft das Recht vor,
das Benutzungsrecht auf die Mitglieder und deren Gäste zu beschränken.
(5) Familienfeiern:
a) Nur Mitglieder sind berechtigt, Familienfeiern in der UHG durchzuführen.
(6) Ausnahmeregelung am Wochenende:
a) Diensthabende Mannschaften dürfen, wenn der Heimbetrieb geschlossen hat, am Wochenende / Feiertag in der UHG einkaufen.
2. Anzugsordnung
(1)Betreten der UHG - Räume nur in
- sauberer Uniform
- ordentlicher Zivilkleidung
- nicht verschwitztem u. sauberem zivilem Sport- /Freizeitanzug.
(2) Das Tragen der Kopfbedeckung in der UHG wird nicht gestattet. z.B. Baseball-Mütze, Herrenhut usw.) Damenhut ist erlaubt.
(3) Zutritt im Monteuranzug, verschmutzter Uniform, dienstlicher Sportanzug oder verschmutzter Arbeitsbekleidung ist nicht erlaubt.
(4) Waffen dürfen nur im entladenen Zustand – Magazin der Waffe entnommen - mitgeführt werden.
3. Öffnungszeiten
a) Routinezeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 – 13:15 Uhr
15:00 – 22:30 Uhr
Freitag 07:30 – 12:45 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag/Feiertage geschlossen
Warme Küche: Gem. Speisekarte.
Kalte Küche: Gem. Speisekarte.
b) 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit wird das letzte Getränk gereicht.
c) Für Weihnachten, Neujahr, Ostern, Pfingsten, Großveranstaltungen u. die Urlaubsperiode werden gesonderte Öffnungszeiten bekannt gegeben.
d) Verlängerung der Öffnungszeiten nur auf rechtzeitigen Antrag und mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden bzw. 2.Vorsitzenden.
4. Benutzung der Gasträumlichkeiten:
a) Die Nebenräume können von Uffz – Korps der Einheiten u. Verbänden sowie den Heimberechtigten für Veranstaltungen/Feiern nach Anmeldung genutzt werden.
b) Veranstaltungen, z.B. Kompanieabende, mit Offz, Uffz u. Mannschaften können grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Diese dienstlichen Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes
d) Veranstaltungen bzw. Familienfeiern sind spätestens 14 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden oder Heimfeldwebel schriftlich zu beantragen.
5. Benutzung Fernseh- / Videoanlage
a) Die Fernseh-/Videoanlage steht allen Mitgliedern und Heimberechtigten zur Verfügung. Schäden sind sofort dem Schichtführer zu melden!
b) Die Fernseh-/Videoanlage ist pfleglich zu behandeln.
c) Grundsätzlich untersagt ist das
- Verändern der Kanaleinstellung, (Grundeinstellung) -
- Verändern von Kabelanschlüssen
- Überspielen von Videokassetten
- Abspielen von pornographischen Filmen,
- die Verwendung/der Betrieb anderer Geräte
6. Benutzung Spiele-/Computerraum
a) Die Spielgeräte und Computer stehen allen Mitgliedern und Heimberechtigten zur Verfügung. Schäden sind sofort dem Schichtführer zu melden!
b) Die Spielgeräte und Computer sind pfleglich zu behandeln.
c) Spielgeräte: Grundsätzlich untersagt ist das
- Verändern des Standortes
- Veränderung an Grundeinstellungen
d) Computer/Internet: Grundsätzlich untersagt ist das
- Verändern des Standortes
- Verändern der Grundeinstellungen
- Verändern von Kabelanschlüssen
- Aufsuchen von verbotenen Internetseiten (z.B. Seiten mit pornografischen oder antisemitischen Inhalte)
- Installieren von Kopierter oder illegaler Software
- Downloaden von Cracks, urheberrechtlich geschützten Produckten
7. Sonstiges
a) Tiere jeglicher Art dürfen nicht in die Heimräume mitgebracht werden
b) Das Mit-/Einbringen von Speisen u. Getränken in die Heimräume ist verboten.
c) Private Versicherungsverträge dürfen in den Heimräumen nicht abgeschlossen werden.
d) Mit Betreten der Heimräume erkennen alle Besucher die Heimordnung der UHG SIGMARINGEN e.V. an.
e) Unser Personal ist gewillt, alle Ihre Wünsche zu erfüllen soweit dies möglich ist. Bedenken Sie dabei jedoch, dass
- es sich in aller Regel um wehrpflichtige Soldaten handelt,
- sie für diese Tätigkeit nicht ausgebildet sind (Ordonnanzen)
- sie diese Tätigkeit freiwillig und ohne zusätzliche Bezahlung verrichten.
f) Richten Sie deshalb Sonderwünsche, Beschwerden und Anregungen an den Heimfeldwebel oder eines der Vorstandsmitglieder. Nur Ausnahmefall an den Schichtführer.
Im Original gezeichnet
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
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Sigmaringen, inmitten einer der schönsten Regionen Baden-Württembergs gelegen, ist eine Stadt mit einer äußerst interessanten und bewegten Vergangenheit.
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